- Was heißt die 0,1-Prozent-Schwelle bei REACH SVHC konkret?
- Sobald ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einem Erzeugnis mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist, sind Sie gegenüber gewerblichen Abnehmern auskunftspflichtig und müssen die Information in die SCIP-Datenbank der ECHA melden. Bezugsgröße ist dabei das Erzeugnis, nicht die Baugruppe.
- Mein Zulieferer antwortet nicht auf Materialanfragen. Was tun?
- Dokumentieren Sie Anfrage, Frist und Erinnerungen nachweisbar. Fehlende Auskunft geht rechtlich zu Ihren Lasten, wenn Sie sie akzeptiert haben. Ein belastbarer Prozess trennt die freundliche Nachfrage vom kaufmännischen Eskalationspfad und macht Datenlücken im System sichtbar, statt sie im Postfach verschwinden zu lassen.
- Reichen Excel-Listen für REACH- und RoHS-Nachweise?
- Für die reine Ablage ja – für den Prozess nein. Excel kennt keine Versionierung von SVHC-Kandidatenlisten, keine Prüfregel für Grenzwerte, keinen Änderungsverlauf. Sobald ein Kunde eine belastbare Auskunft in Tagen erwartet, wird die Excel-Kette zum Engpass. Das ist der Punkt, an dem Betriebe von Ablage auf System umstellen.
- Muss ich als Mittelständler wirklich in SCIP melden?
- Wenn Sie Erzeugnisse mit SVHC über 0,1 Massenprozent in der EU in Verkehr bringen, ja – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Meldung erfolgt an die ECHA-Datenbank SCIP. Händler und Weiterverarbeiter können sich auf Meldungen des Herstellers beziehen, entlassen sind sie damit aber nicht aus der Auskunftspflicht.
- Wie tief muss ich in der Lieferkette prüfen?
- So tief, wie es Ihr Erzeugnis erfordert. Bei Baugruppen und Zukaufteilen müssen Sie sich auf die Angaben Ihrer Vorlieferanten stützen dürfen – aber nicht blind. Sinnvoll ist eine gestufte Prüftiefe: Standardteile mit Herstellerauskunft, kritische Teile mit ergänzender Prüfung, Neuentwicklungen mit Vollprüfung.
- Wer haftet, wenn eine Auskunft falsch war?
- Rechtlich der Inverkehrbringer gegenüber Behörde und Kunde. Sie können Regress bei Ihrem Vorlieferanten nehmen, wenn seine Zusicherung nachweislich falsch war – deshalb müssen Herkunft und Zeitpunkt jeder Angabe im System liegen, nicht im Kopf einer einzelnen Person.